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   BFH, 05.03.1964 - IV 417/62   

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https://dejure.org/1964,10676
BFH, 05.03.1964 - IV 417/62 (https://dejure.org/1964,10676)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1964 - IV 417/62 (https://dejure.org/1964,10676)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1964 - IV 417/62 (https://dejure.org/1964,10676)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    a) Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich (ebenso Fischer, in: Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 22 Rdnr. B 289 --unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 5. März 1964 IV 417/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 416, 417--; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 10 EStG Rn. 40a).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Ein Anhaltspunkt für eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer persönlicher (insbesondere familienähnlicher) Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergebers hat (BFH-Urteile in BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718; vom 5. März 1964 IV 417/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1964, 416).
  • BFH, 08.04.1992 - X R 48/90

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben - Abzug als Werbungskosten

    Trotz objektiver Ungleichgewichtigkeit von Leistung und Gegenleistung kann eine Veräußerungsrente vorliegen, wenn die Vertragschließenden subjektiv von der Gleichwertigkeit ausgegangen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1964 IV 417/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 416).
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